EUR-Lex - 31994R3115 - EN - EUR-Lex
2. Für die Anwendung dieses Kapitels sowie der Kapitel 20 und 21 ist der Alkoholgehalt bei einer Temperatur von 20 ° C zu bestimmen. 3. Für die Anwendung der Position 2202 gelten als "nichtalkoholhaltige Getränke" Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,5 % vol oder weniger.